Wärmeschutznachweis

Ein Wärmeschutznachweis belegt, dass ein Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Er ist für Neubauten sowie bei größeren Umbauten und Sanierungen verpflichtend. Der Nachweis berücksichtigt unter anderem den Jahres-Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust sowie bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmeverlusten. Wir bei DANNING Bauphysik erstellen den Wärmeschutznachweis auf Basis anerkannter Berechnungsverfahren und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung – zuverlässig, normgerecht und verständlich dokumentiert.

„Ein Wärmeschutznachweis soll nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen – er soll Ihnen helfen, sinnvoll und zukunftssicher zu bauen.“
Christoph Dannigkeit
Christoph Dannigkeit
dannING Bauphysik

Inhalte eines Wärmeschutznachweis

  • Berechnung des Transmissionswärmeverlusts

  • Primärenergiebedarf

  • Angaben zu Fenstern, Wänden, Dach, Boden

  • Einbeziehung der Heizlast und ggf. Heizlastberechnung

  • Berücksichtigung der Anlagentechnik

Unsere Ansprechpartner

Hendrik Aufermann

Hendrik Aufermann

B.Eng
Jan Eilers

Jan Eilers

B.Eng

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Informationen

Ein Wärmeschutznachweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben. Die energetischen Anforderungen richten sich je nach Gebäudetyp und Bauvorhaben nach folgenden Normen:

  • DIN 4108 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden

  • DIN 4701-10 – Energetische Bewertung der Heizungsanlagen

  • DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden

  • DIN EN 12831 – Heizlastberechnung (bei Bedarf)

Diese Regelwerke bilden die Grundlage für eine normgerechte Planung und Dokumentation der energetischen Qualität von Gebäuden.

Förderung

  • Fördermittel im Rahmen einer Energieberatung: Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, kann der Nachweis Teil der förderfähigen Leistung sein – z. B. über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“.

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Bei Vermietung kann der Wärmeschutznachweis als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wann ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich?

Ein Wärmeschutznachweis ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend bei Neubauten, Erweiterungen (z. B. Anbau), Nutzungsänderungen sowie bei größeren Sanierungen. Auch beim Bauantrag muss der Nachweis in der Regel eingereicht werden.

Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen?

Der Nachweis muss von qualifizierten Fachleuten wie staatlich anerkannten Sachverständigen, Energieberaterinnen und -beratern oder Bauvorlageberechtigten erstellt werden. Bei DANNING Bauphysik erhalten Sie den Nachweis rechtssicher und normgerecht.

Was kostet ein Wärmeschutznachweis?

Die Kosten hängen vom Gebäudetyp (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Industriebau), dem Umfang der Maßnahme und der Komplexität der Berechnung ab. Für Bestandsgebäude oder Altbauten kann der Aufwand höher sein als bei Neubauten.

Wird der Wärmeschutznachweis gefördert?

Der Wärmeschutznachweis selbst ist nicht förderfähig. Im Rahmen einer geförderten Energieberatung oder eines Sanierungskonzepts (z. B. KfW 55/40, iSFP) kann er jedoch Teil der Gesamtleistung sein.

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