Energieausweis
Ein Energieausweis liefert wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung gesetzlich vorgeschrieben. Wir bei „dannING bauphysik“ erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude auf Basis fundierter Daten und aktueller Normen. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – wir beraten Sie, welcher Typ erforderlich ist, und übernehmen die Erstellung zuverlässig und rechtssicher. So erhalten Sie nicht nur einen Ausweis, sondern auch Hinweise für energetische Verbesserungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als staatlich anerkannte Sachverständige.
Wohngebäude
Wohnhaus, Altbau, Neubau, Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH), Reihenhaus, Reihenmittelhaus (RHM), Doppelhaus (DH), Zweifamilienhaus (ZFH), Reihenendhaus (REH) uvm.
Nichtwohngebäude
Hotels, Kindergarten, Schule, Autohaus, Restaurants, Gewerbehallen, Produktionsstätte, Werkstätten, Museum, Sporthalle, Verwaltungsgebäude, Schwimmhallen, Bürogebäude, Veranstaltungsgebäude, Kaufhaus uvm.
Ihre Ansprechpartner

Hendrik Aufermann

Jan Eilers

Christoph Dannigkeit
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Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Energieausweis
0441 21213380Informationen
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) und muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Sanierung vorgelegt werden.
Die Erstellung erfolgt auf Basis folgender Normen:
DIN V 18599 – für Nichtwohngebäude
DIN V 18599 – für Wohngebäude (Bedarfsausweis)
Diese Regelwerke sichern eine rechtssichere und normgerechte Bewertung der energetischen Gebäudequalität.
Förderung
Fördermittel können im Rahmen einer Energieberatung in Anspruch genommen werden. So bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse für Energieberatungen an, die auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umfassen können. Die Ausstellung eines Energieausweises allein ist jedoch nicht förderfähig.
Für Vermieter: Die Ausgaben für einen Energieausweis können als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden, unabhängig davon, ob der Ausweis aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder freiwillig erstellt wurde.
Weitere Leistungen aus unserem Portfolio
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ein Energieausweis ist verpflichtend, wenn Sie ein Haus verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Auch bei größeren Sanierungen kann ein Ausweis erforderlich sein. Die gesetzliche Grundlage bildet § 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Ein Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand baulicher und technischer Merkmale – unabhängig vom Nutzerverhalten.
Für Nichtwohngebäude wie Gewerbeimmobilien ist in vielen Fällen ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 notwendig – vor allem bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen. Wir prüfen für Sie, welcher Ausweis im Einzelfall erforderlich ist.