Bauakustische Schallmessung
Zur Prüfung des Schallschutzes innerhalb von Gebäuden führen wir Luftschallmessungen und Trittschallmessungen durch. Diese dienen während der Bauphase der Qualitätssicherung im Interesse des ausführenden Unternehmens und des Bauherren. Abnahmemessungen zum Schallschutz nach Fertigstellung können sowohl von der Bauaufsichtsbehörde als auch vom Bauherren gefordert oder vereinbart werden. Eine solche Messung stellt die Quantifizierung der Schalldämmung des zu messenden Bauteils (z. B. Wand oder Decke) dar.
Installationsschall-Messungen dienen der Beurteilung von haustechnischen Anlagen. Zum Installationsschall zählen sämtliche Geräusche aus haustechnischen Anlagen. Hierzu zählen z. B. Sanitärinstallationen, Lüftungsgeräte und Aufzugsanlagen. Eine Schallmessung solcher Anlagen erfolgt bei genau festgelegten Betriebszyklen der Anlage. Auch Messungen von Schallimmissionen durch Außenlärm werden von uns durchgeführt. So messen wir z.B. den einfallenden Schall von Straßen oder Industrieanlagen an Ihrem Gebäude.
Raumakustische Schallmessung
Raumakustische Messungen z.B. Nachhallzeit oder Sprachverständlichkeit in Hörsälen, Klassenzimmern, Konferenzräumen etc. zählen ebenfalls zu unseren Kompetenzen. Für ein normgerechte Messung verwenden wir Geräte der Firma Norsonic-Tippkemper:
- Schallpegelmesser Nor145 (Klasse 1) Messbereich 17 dB(A) – 140 dB(Peak)
- Schallquelle Dodekaeder-Lautsprecher Nor276 Schallleistung 120 dB
- Leistungsverstärker Nor280 leichter Klasse D Verstärker mit 500 WRMS
- Norm-Trittschallhammerwerk mit Akku und Funkfernsteuerung
Alle von uns eingesetzten Schallmessgeräte werden in regelmäßigen Abständen vom Hersteller kalibriert.
Trittschallsimulation

Unsere Ansprechpartner

Christoph Dannigkeit

Hendrik Aufermann
Jetzt Kontakt aufnehmen
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Schallmessung
0441 21213380Relevante Normen und Regelwerke
Unsere Schallmessungen führen wir nach den geltenden technischen Regelwerken durch. Dazu gehören unter anderem:
DIN 4109-4 – Schallschutz im Hochbau: Messverfahren zur Überprüfung von Luftschall-, Trittschall- und Installationsgeräuschen.
DIN EN ISO 16283 – Internationale Normenreihe für bauakustische Messungen (Teile 1–3).
DIN 18041 – Raumakustik: Anforderungen an die Nachhallzeit in Räumen je nach Nutzung.
VDI 4100 – Ergänzende Richtlinie für erhöhten Schallschutz in Wohn- und Arbeitsbereichen.
Landesbauordnungen (LBO) – Verweisen auf die Einhaltung der DIN 4109 als Mindeststandard.
Diese Normen bilden die Grundlage für rechtssichere Nachweise und fundierte Entscheidungen in Planung, Ausführung und Abnahme.
Förderung
Für bestimmte Lärmschutzmaßnahmen – etwa im Zusammenhang mit Verkehrslärm – bestehen Fördermöglichkeiten, insbesondere durch Programme auf Bundes- oder Landesebene. Ein Beispiel ist das Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen.
Auch auf kommunaler Ebene können Maßnahmen zum passiven Schallschutz oder zur Raumakustik in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Kitas förderfähig sein.
Ob eine Förderung infrage kommt, hängt vom Einzelfall ab. Einen guten Überblick bietet die Förderdatenbank des Bundes. Gern unterstützen wir Sie bei der Einschätzung möglicher Förderwege.
Weitere Leistungen aus unserem Portfolio
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Je nach Aufgabenstellung messen wir Luftschall-, Trittschall- oder Installationsgeräusche. Im Bereich Raumakustik erfassen wir u. a. die Nachhallzeit, Sprachverständlichkeit oder Schalldruckpegel – immer mit kalibrierten Geräten nach den einschlägigen DIN-Normen.
Eine Messung ist z. B. bei der Abnahme von Wohn- oder Gewerbegebäuden relevant, um die Einhaltung der Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 nachzuweisen. Auch bei Streitfällen, Sanierungen oder zur Qualitätssicherung im Neubau lohnt sich eine objektive Prüfung.
Vor der Messung sprechen wir die Anforderungen und den Ablauf mit Ihnen ab. In der Regel sollten die Räume zugänglich, ruhig und möglichst im bauzustandstypischen Zustand sein. Wir bringen alle notwendigen Messgeräte mit und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar.