Heizlastberechnung
Die Heizlastberechnung ermittelt, wie viel Heizleistung ein Gebäude benötigt, um auch bei tiefen Außentemperaturen behaglich warm zu bleiben. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben bei Neubau und spielt auch bei Altbau, Bestandssanierung oder der Auswahl einer Wärmepumpe eine zentrale Rolle. Grundlage ist die DIN EN 12831. Die Berechnung bildet die Basis für eine effiziente Heizanlage, den hydraulischen Abgleich (auch nach Verfahren B) und ist oft Voraussetzung für BAFA- oder KfW-Förderung. DANNING Bauphysik erstellt Heizlastberechnungen für Wohn- und Nichtwohngebäude – präzise, praxisnah und individuell auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt.
Wann erforderlich?
Eine Heizlastberechnung ist bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben und nach DIN EN 12831 durchzuführen. Auch bei Sanierungen, einem Heizungstausch oder der Integration einer Wärmepumpe ist sie sinnvoll – etwa zur Vermeidung von Über- oder Unterdimensionierung. Sie bildet zudem die Grundlage für Förderprogramme von KfW, BAFA oder im Rahmen der BEG. Ob Wohngebäude, Mehrfamilienhaus oder Nichtwohngebäude – die Heizlastberechnung sorgt für Planungssicherheit und effiziente Anlagentechnik.
Was wir von Ihnen benötigen
Benötigt werden Baupläne, Informationen zur Gebäudehülle, zu Fenstern, Dämmung und Nutzung der Räume. Auch Luftwechselraten und Angaben zur geplanten oder vorhandenen Heiztechnik fließen ein. Bei Bestandsgebäuden helfen Verbrauchsdaten oder Fotos weiter. Für größere Objekte wie Gewerbehallen oder Nichtwohngebäude sind oft genauere Unterlagen erforderlich. DANNING Bauphysik unterstützt Sie bei der Zusammenstellung und erstellt die Berechnung normgerecht und nachvollziehbar.
Unsere Ansprechpartner

Hendrik Aufermann

Jan Eilers
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Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Heizlastberechnung
0441 21213380Informationen
Die Heizlastberechnung ist ein normiertes Verfahren zur Ermittlung des Wärmebedarfs eines Gebäudes. Sie ist bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben und bei Sanierungen, Heizungstausch oder dem Einsatz einer Wärmepumpe dringend zu empfehlen.
Folgende Regelwerke und Normen bilden die Grundlage:
DIN EN 12831 – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast
Gebäudeenergiegesetz (GEG) – § 14 regelt die Anforderungen an Heizungsanlagen
BEG-Förderrichtlinien – fordern eine Heizlastberechnung z. B. bei Wärmepumpen oder hydraulischem Abgleich (Verfahren B)
DIN 4108 – für Angaben zur Gebäudehülle
DIN V 18599 – ergänzend bei komplexeren Nichtwohngebäuden
Die Einhaltung dieser Vorgaben gewährleistet eine verlässliche und förderfähige Auslegung der Heiztechnik.
Förderung
Die Heizlastberechnung ist als Einzelmaßnahme nicht förderfähig. Sie ist jedoch Voraussetzung für verschiedene Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), etwa bei:
dem Einbau einer Wärmepumpe
dem hydraulischen Abgleich nach Verfahren B
der Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
der Förderung von Heizsystemen über BAFA oder KfW
Wird die Heizlastberechnung im Rahmen einer geförderten Energieberatung oder einer förderfähigen Sanierung erstellt, können die Kosten anteilig erstattet oder über die Planung abgedeckt werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, wenn sie exakt auf den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt sind. Eine Heizlastberechnung verhindert Über- oder Unterdimensionierung – eine wichtige Voraussetzung für BAFA- oder KfW-Förderung und für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.
Im Altbau besteht keine generelle Pflicht zur Heizlastberechnung. Sie ist jedoch dringend zu empfehlen – vor allem bei Sanierungen, dem Austausch der Heiztechnik oder dem Umstieg auf eine Wärmepumpe. Nur so lassen sich Unter- oder Überdimensionierungen vermeiden.
Ja. Während bei Wohngebäuden meist ein vereinfachtes Verfahren nach DIN EN 12831 ausreicht, sind bei Nichtwohngebäuden wie Hallen oder Gewerbeeinheiten oft komplexere Berechnungen und zusätzliche Normen wie DIN V 18599 erforderlich.