Schallschutz

Schallschutznachweis

Schallschutz bezeichnet Maßnahmen, die eine Schallübertragung von einer Schallquelle zu einem Empfänger mindern. In Gebäuden unterscheidet man zwischen Luftschall (z.B. Sprache) und Körperschall (z.B. Trittschall). Durch geeignete Maßnahmen soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden oder gemindert werden. Der Begriff Lärm ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Schall. Schall ist eine messbare Größe, erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte wird Schall zu störendem Lärm.

Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 wird im Zuge der Genehmigungsplanung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde benötigt. Werden wir frühzeitig in die Planung mit einbezogen, können wir Sie umfassend, neutral und professionell zu den Anforderungen beraten, sodass der Schallschutznachweis am Ende lediglich Formsache und fester Bestandteil einer fundierten Bauakustikplanung ist. Mit dem Schallschutznachweis belegen wir Ihnen mittels Berechnung die geforderte Qualität des Schallschutzes in Ihrem Gebäude.

Schallimmissionsschutz (Lärmschutz)

Der Schallimmissionsschutz trägt dem Ruhebedürfnis des Menschen auf der einen Seite und dem Wunsch nach hoher Mobilität, Entfaltung und Produktivität auf der anderen Seite Rechnung. Im Zentrum steht das Schutzziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche aus Anlagen, Infrastruktur und Industrie- und Gewerbe. Wir erstellen individuelle Schallprognosen und Schallausbreitungsberechnungen mit modernster Simulationssoftware.

Schallimmissionsschutz
Lärmkarte für den Schallimmissionspegel in der Umgebung einer Kindertagesstätte

In Genehmigungsverfahren / Beschwerdeverfahren

  • Prognose der Geräuschimmissionen im Rahmen der Prüfung auf Einhaltung der Schutz- bzw. Vorsorgepflicht genehmigungs- und nichtgenehmigungsbedürftiger Anlagen (TA Lärm)
  • Prognosen zur Ermittlung des Ausmaßes von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schützenswerten Emissionsorten (Wohngebäude, Arbeitsplätze, etc.)
  • Prognosen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen
  • Ermittlungen der Geräuschimmissionen durch Messung an Immissionsorten und Ersatzimmissionsorten nach TA Lärm