Wärmeschutz
Der Wärmeschutznachweis belegt, dass neue und sanierte Gebäude die hohen gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Er ist bei einem Neubau für das gesamte Gebäude zu erstellen und meist zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. Bei einer Sanierung genügt in vielen Fällen ein einfacherer Nachweis. Denn hier müssen Hausbesitzer lediglich nachweisen, dass neue oder geänderte Bauteile die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen.

Neubau
Bereits in der Planungsphase legen wir gemeinsam mit Ihnen die Grundlagen für eine effiziente Gebäudehülle. Wir berechnen den Wärmeschutz gemäß GEG, bewerten Bauteilaufbauten und beraten zu wirtschaftlichen Dämmstrategien, damit Ihr Gebäude den aktuellen Anforderungen entspricht und langfristig energieeffizient bleibt.
Sanierung
Bei Bestandsgebäuden ist der Wärmeschutz oft ein sensibles Thema. Welche Maßnahmen sind wirtschaftlich sinnvoll, was ist technisch machbar und was rechtlich erforderlich? Wir unterstützen Sie bei der energetischen Bewertung Ihres Gebäudes, erstellen Nachweise nach GEG und helfen Ihnen, geeignete Sanierungsmaßnahmen zu definieren, auf Wunsch auch im Rahmen einer geförderten Energieberatung (EBN).
Unsere Leistungen
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Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Wärmeschutz
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