Wärmeschutznachweis

Der Nachweis des Wärmeschutzes belegt, dass ein Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Er ist für Neubauten sowie bei größeren Umbauten und Sanierungen verpflichtend. Der Nachweis berücksichtigt unter anderem den Jahres-Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust sowie bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmeverlusten. Unser Team von dannING bauphysik erstellt Ihnen den Nachweis auf Basis anerkannter Berechnungsverfahren und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung zuverlässig, normgerecht und verständlich dokumentiert.

„Ein Wärmeschutznachweis soll nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, er soll Ihnen helfen, sinnvoll und zukunftssicher zu bauen.“
Christoph Dannigkeit
Christoph Dannigkeit
dannING Bauphysik

Inhalte eines Wärmeschutz­nachweises

  • Berechnung des Transmissionswärmeverlusts der opaken und transparenten Gebäudehülle.

  • Ermittlung von End- und Primärenergiebedarf unter Angabe des Energieträgers.

  • Angaben zu Fenstern, Wänden, Dach, Boden und weiteren Gebäudebauteilen.

  • Einbeziehung der Heizlast und ggf. Heizlastberechnung.

  • Berücksichtigung der Anlagentechnik mit Angaben zum Heizwärmeerzeuger.

  • Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes mit Sonnenschutz­maßnahmen.

Unsere Ansprechpartner

Hendrik Aufermann

Hendrik Aufermann

B.Eng
Jan Eilers

Jan Eilers

B.Eng

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Informationen

Ein Wärmeschutznachweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben. Die energetischen Anforderungen richten sich je nach Gebäudetyp und Bauvorhaben nach folgenden Normen:

  • DIN 4108 – Mindestwärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden

  • DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • DIN EN 12831 – Heizlastberechnung (bei Bedarf)

Förderung

  • Fördermittel im Rahmen einer Energieberatung: Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, kann der Nachweis Teil der förderfähigen Leistung sein z. B. über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ oder die „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN)“.

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Bei Vermietung kann der Nachweis als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wann ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich?

Ein Wärmeschutznachweis ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend bei Neubauten, Erweiterungen (z. B. Anbau), Nutzungsänderungen sowie bei größeren Sanierungen. Auch beim Bauantrag muss der Nachweis in der Regel eingereicht werden oder zu Baubeginn vorliegen.

Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen?

Der Nachweis muss von qualifizierten Fachleuten wie staatlich anerkannten Sachverständigen, Energieberaterinnen und -beratern oder Bauvorlageberechtigten erstellt werden. Bei dannING bauphysik erhalten Sie den Nachweis rechtssicher und normgerecht.

Was kostet ein Wärmeschutznachweis?

Die Kosten hängen vom Gebäudetyp (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Industriebau), dem Umfang der Maßnahme und der Komplexität der Berechnung ab. Für Bestandsgebäude oder Altbauten kann der Aufwand höher sein als bei Neubauten.

Wird der Wärmeschutznachweis gefördert?

Der Wärmeschutznachweis selbst ist nicht förderfähig. Im Rahmen einer geförderten Energieberatung oder eines Sanierungskonzepts (z. B. KfW 55/40, iSFP) kann er jedoch Teil der Gesamtleistung sein.

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