Wärmeschutznachweis
Der Nachweis des Wärmeschutzes belegt, dass ein Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Er ist für Neubauten sowie bei größeren Umbauten und Sanierungen verpflichtend. Der Nachweis berücksichtigt unter anderem den Jahres-Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust sowie bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmeverlusten. Unser Team von dannING bauphysik erstellt Ihnen den Nachweis auf Basis anerkannter Berechnungsverfahren und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung zuverlässig, normgerecht und verständlich dokumentiert.

Inhalte eines Wärmeschutznachweises
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Berechnung des Transmissionswärmeverlusts der opaken und transparenten Gebäudehülle.
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Ermittlung von End- und Primärenergiebedarf unter Angabe des Energieträgers.
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Angaben zu Fenstern, Wänden, Dach, Boden und weiteren Gebäudebauteilen.
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Einbeziehung der Heizlast und ggf. Heizlastberechnung.
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Berücksichtigung der Anlagentechnik mit Angaben zum Heizwärmeerzeuger.
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Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes mit Sonnenschutzmaßnahmen.
Unsere Ansprechpartner

Hendrik Aufermann

Jan Eilers
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Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Wärmeschutznachweis
0441 21213380Informationen
Ein Wärmeschutznachweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben. Die energetischen Anforderungen richten sich je nach Gebäudetyp und Bauvorhaben nach folgenden Normen:
DIN 4108 – Mindestwärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
DIN EN 12831 – Heizlastberechnung (bei Bedarf)
Förderung
Fördermittel im Rahmen einer Energieberatung: Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, kann der Nachweis Teil der förderfähigen Leistung sein z. B. über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ oder die „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN)“.
Steuerliche Absetzbarkeit: Bei Vermietung kann der Nachweis als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ein Wärmeschutznachweis ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend bei Neubauten, Erweiterungen (z. B. Anbau), Nutzungsänderungen sowie bei größeren Sanierungen. Auch beim Bauantrag muss der Nachweis in der Regel eingereicht werden oder zu Baubeginn vorliegen.
Der Nachweis muss von qualifizierten Fachleuten wie staatlich anerkannten Sachverständigen, Energieberaterinnen und -beratern oder Bauvorlageberechtigten erstellt werden. Bei dannING bauphysik erhalten Sie den Nachweis rechtssicher und normgerecht.
Die Kosten hängen vom Gebäudetyp (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Industriebau), dem Umfang der Maßnahme und der Komplexität der Berechnung ab. Für Bestandsgebäude oder Altbauten kann der Aufwand höher sein als bei Neubauten.
Der Wärmeschutznachweis selbst ist nicht förderfähig. Im Rahmen einer geförderten Energieberatung oder eines Sanierungskonzepts (z. B. KfW 55/40, iSFP) kann er jedoch Teil der Gesamtleistung sein.