Lange hat es gedauert, bis das GebäudeEnergieGesetz (GEG) den Bundestag passiert hat. Am 18.06.2020 war es nun endlich soweit. Die Abgeordneten des Bundestages haben sich mit dem Entwurf des GebäudeEnergieGesetzes befasst und in letzter Minute seine Beschlussempfehlung veröffentlicht.
Voraussichtlich wird das Gesetz noch im Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und somit ist ein Inkrafttreten am 01. Oktober 2020 möglich. Bei allen Bauvorhaben deren Bauanträge nach diesem Datum eingereicht werden, muss die Planung sowie Nachweise und Berechnungen gemäß neuem GEG erfolgen.
Download vom BMWi: GEG – Gesetzentwurf der Bundesregierung