Lüftungs­konzept

Ein Lüftungskonzept ist ein technisches und planerisches Dokument, das sicherstellt, dass in einem Gebäude der notwendige Luftaustausch gewährleistet ist. Insbesondere zur Vermeidung von Feuchteschäden und zur Sicherung der Raumluftqualität. Es basiert bei Wohngebäuden auf den Anforderungen der DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ und ist verpflichtend, wenn bei einem Neubau oder einer Sanierung die Gebäudehülle wesentlich luftdichter wird.

In Nichtwohngebäuden ist die Lüftung jedoch integraler Bestandteil der TGA-Planung mit anderen normativen Anforderungen wie die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 oder DIN EN 16798-1 (früher DIN 15251), abhängig vom Nutzungstyp. Wer hier keine belastbare Lüftungsplanung vorlegt, riskiert Funktionsmängel, Beschwerden, Rechtsrisiken und Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben.

 

Wohngebäude

Wohnhaus, Altbau, Neubau, Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH), Reihenhaus, Reihenmittelhaus (RHM), Doppelhaus (DH), Zweifamilienhaus (ZFH), Reihenendhaus (REH), Häuser mit wohnähnlicher Nutzung (z.B. Hotel, Wohnheim)

Nichtwohngebäude

Kindergarten, Schule, Autohaus, Restaurants, Gewerbehallen, Produktionsstätte, Werkstätten, Museum, Sporthalle, Verwaltungsgebäude, Schwimmhallen, Bürogebäude, Veranstaltungsgebäude, Kaufhaus

„Lüftungskonzepte stellen sicher, dass ein Gebäude ausreichend mit Frischluft versorgt wird, um Feuchte- und Gesundheitsschäden zu vermeiden.“
Christoph Dannigkeit
Christoph Dannigkeit
dannING Bauphysik

Zielsetzungen

Die Ziele eines Lüftungskonzeptes sind:

  • Sicherstellung des Mindestluftwechsels zur Feuchteabfuhr

  • Vermeidung von Schimmelbildung und Bauschäden

  • Gewährleistung von Komfortlüftung oder erhöhter Luftqualität.

Anwendungspflicht

Lüftungskonzepte sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn:

  • ein Neubau geplant ist oder

  • bei bestehenden Gebäuden mehr als 1/3 der Fenster oder

  • mehr als 1/3 der Dachfläche modernisiert werden.

Unsere Ansprechpartner

Hendrik Aufermann

Hendrik Aufermann

B.Eng
Jan Eilers

Jan Eilers

B.Eng

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

Ein Lüftungskonzept ist nach DIN 1946-6 bei Wohngebäuden erforderlich, wenn:

  • ein Neubau geplant wird oder

  • bei Bestandsgebäuden mehr als 1/3 der Fenster oder Dachfläche erneuert wird.
    Ziel ist der Nachweis eines ausreichenden Feuchteschutzes.

Ist ein Lüftungskonzept auch bei einem Nichtwohngebäude Plicht?

Nein, ein Lüftungskonzept im Sinne der DIN 1946-6 ist nicht vorgeschrieben für Nichtwohngebäude. Aber, es besteht eine gesetzliche Pflicht, die Luftqualität und den notwendigen Luftwechsel sicherzustellen durch eine individuelle Lüftungsplanung nach geltenden Regelwerken.

Reicht Fensterlüftung aus?

Für den reinen Feuchteschutz darf Fensterlüftung nicht als dauerhafte Lösung angesetzt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass auch bei Abwesenheit der Nutzer ausreichend gelüftet wird meist nur mit technischer Unterstützung möglich.

Was passiert, wenn kein Lüftungskonzept erstellt wird?

Es drohen:

  • Schäden durch Feuchte oder Schimmel

  • Haftungsrisiken für Planer und Bauherr

  • Eventuell Verlust von Fördermitteln

  • Nutzungsprobleme (z. B. schlechte Luftqualität)

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