Lüftungskonzept
Ein Lüftungskonzept ist ein technisches und planerisches Dokument, das sicherstellt, dass in einem Gebäude der notwendige Luftaustausch gewährleistet ist. Insbesondere zur Vermeidung von Feuchteschäden und zur Sicherung der Raumluftqualität. Es basiert bei Wohngebäuden auf den Anforderungen der DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ und ist verpflichtend, wenn bei einem Neubau oder einer Sanierung die Gebäudehülle wesentlich luftdichter wird.
In Nichtwohngebäuden ist die Lüftung jedoch integraler Bestandteil der TGA-Planung mit anderen normativen Anforderungen wie die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 oder DIN EN 16798-1 (früher DIN 15251), abhängig vom Nutzungstyp. Wer hier keine belastbare Lüftungsplanung vorlegt, riskiert Funktionsmängel, Beschwerden, Rechtsrisiken und Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben.
Wohngebäude
Wohnhaus, Altbau, Neubau, Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH), Reihenhaus, Reihenmittelhaus (RHM), Doppelhaus (DH), Zweifamilienhaus (ZFH), Reihenendhaus (REH), Häuser mit wohnähnlicher Nutzung (z.B. Hotel, Wohnheim)
Nichtwohngebäude
Kindergarten, Schule, Autohaus, Restaurants, Gewerbehallen, Produktionsstätte, Werkstätten, Museum, Sporthalle, Verwaltungsgebäude, Schwimmhallen, Bürogebäude, Veranstaltungsgebäude, Kaufhaus

Zielsetzungen
Die Ziele eines Lüftungskonzeptes sind:
Sicherstellung des Mindestluftwechsels zur Feuchteabfuhr
Vermeidung von Schimmelbildung und Bauschäden
Gewährleistung von Komfortlüftung oder erhöhter Luftqualität.
Anwendungspflicht
Lüftungskonzepte sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn:
ein Neubau geplant ist oder
bei bestehenden Gebäuden mehr als 1/3 der Fenster oder
mehr als 1/3 der Dachfläche modernisiert werden.
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Hendrik Aufermann

Jan Eilers
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ein Lüftungskonzept ist nach DIN 1946-6 bei Wohngebäuden erforderlich, wenn:
ein Neubau geplant wird oder
bei Bestandsgebäuden mehr als 1/3 der Fenster oder Dachfläche erneuert wird.
Ziel ist der Nachweis eines ausreichenden Feuchteschutzes.
Nein, ein Lüftungskonzept im Sinne der DIN 1946-6 ist nicht vorgeschrieben für Nichtwohngebäude. Aber, es besteht eine gesetzliche Pflicht, die Luftqualität und den notwendigen Luftwechsel sicherzustellen durch eine individuelle Lüftungsplanung nach geltenden Regelwerken.
Für den reinen Feuchteschutz darf Fensterlüftung nicht als dauerhafte Lösung angesetzt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass auch bei Abwesenheit der Nutzer ausreichend gelüftet wird meist nur mit technischer Unterstützung möglich.
Es drohen:
Schäden durch Feuchte oder Schimmel
Haftungsrisiken für Planer und Bauherr
Eventuell Verlust von Fördermitteln
Nutzungsprobleme (z. B. schlechte Luftqualität)