Blower-Door-Test / Luftdichtheitsprüfung
Mit einem Blower-Door-Test wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen, um Leckagen in der Gebäudehülle frühzeitig zu erkennen. Das Verfahren erzeugt Unter- und Überdruck und bestimmt die Luftwechselrate (n50-Wert) ein zentraler Faktor für Energieeffizienz, Wohnkomfort und Bauschadensfreiheit. Die Messung erfolgt nach DIN EN ISO 9972 wenn der Wärmeschutznachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) berechnet wurde. Eine Leckageortung ist besonders im Rohbau sinnvoll, da Undichtigkeiten noch leicht behoben werden können.
Was war die EnEV?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war bis Ende Oktober 2020 die gesetzliche Grundlage für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Sie regelte unter anderem die Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden und damit auch die Pflicht zur Durchführung eines Blower-Door-Tests in bestimmten Fällen, z. B. bei der Nutzung von Lüftungsanlagen oder KfW-Förderungen.
Was ist das GEG?
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) es hat die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG zusammengeführt. Das GEG ist also der aktuelle Rechtsrahmen. Es enthält weiterhin Anforderungen an die Luftdichtheit (in § 13 und Anlage 4) und fordert den Blower-Door-Test in bestimmten Fällen. Auch hier dient er dem Nachweis, dass die Gebäudehülle luftdicht ausgeführt wurde.

Voraussetzungen für die Luftdichtheitsprüfung mit Zertifikat
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Die thermische und luftdichte Gebäudehülle muss vollständig fertiggestellt sein.
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Der Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) liegt vor.
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Wetterbedingungen: max. Windstärke 3 Bft (Beaufort), schwacher Wind unter 20 km/h.
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Alle Fenster und Außentüren sind fertig eingebaut und bei der Messung geschlossen.
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Die Stromversorgung ist innerhalb des zu prüfenden Gebäudeabschnittes sichergestellt.
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Lüftungsanlagen sind während der Messung abzuschalten und werden abgedichtet werden.
Unsere FLiB-zertifizierten Luftdichtheitsprüfer

Hendrik Aufermann

Christoph Dannigkeit
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Die Durchführung eines Blower-Door-Tests zur Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes basiert in Deutschland auf folgenden Regelwerken:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) insbesondere § 13 und Anlage 4: Das GEG fordert eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle und definiert Anforderungen an die Luftwechselrate (n₅₀-Wert), z. B. bei Nutzung von Lüftungsanlagen oder für Effizienzhäuser.
DIN EN ISO 9972 „Thermische Gebäudeeigenschaften – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren“: Diese europäische Norm legt das Messverfahren für den Blower-Door-Test fest, einschließlich Vorbereitung, Durchführung und Auswertung.
DIN 4108-7 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Luftdichtheit von Gebäuden“: Sie beschreibt die Anforderungen an die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle sowie zulässige Leckagepfade und Anschlussdetails.
Förderung
Ein Blower-Door-Test ist häufig Bestandteil von Förderprogrammen, insbesondere bei BEG- oder KFW-Effizienzhäusern (z. B. KFW 40 / 55 / 70 / 85). Die Luftdichtheitsprüfung wird nicht einzeln gefördert, ist aber Pflichtnachweis für viele Programme.
Wird ein Energieeffizienz-Experte eingebunden, kann der Test über die Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 % bezuschusst werden (je nach Förderprogramm).
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ein Blower-Door-Test ist in bestimmten Fällen verpflichtend – insbesondere dann, wenn gesetzliche Vorgaben oder Anforderungen aus Förderprogrammen erfüllt werden müssen. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Nachweis der Luftdichtheit beispielsweise erforderlich, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung eingebaut wird oder wenn ein Effizienzhausstandard wie KfW 40, 55 oder 85 angestrebt wird. Auch im Rahmen eines Wärmeschutznachweises oder zur Qualitätssicherung bei geförderten Bauvorhaben ist der Test vorgeschrieben. Wird kein Blower-Door-Test durchgeführt, gelten in der energetischen Bewertung automatisch strengere Grenzwerte für den Energiebedarf des Gebäudes.
Die Kosten für einen Blower-Door-Test hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die Größe und Nutzung des Gebäudes sowie der gewünschte Leistungsumfang. Für ein Einfamilienhaus liegen die Preise in der Regel zwischen 300 und 600 Euro netto. Bei größeren Objekten wie Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden kann der Aufwand deutlich höher sein – hier bewegen sich die Kosten meist im Bereich von 800 bis 2000 Euro oder mehr. Entscheidend ist, ob nur die Luftdichtheit gemessen oder zusätzlich eine gezielte Leckageortung durchgeführt wird. Für Förderprojekte kann der Test zudem über die Fachplanung oder Baubegleitung anteilig refinanziert werden.
Wird ein Blower-Door-Test nicht bestanden, bedeutet das, dass die gemessene Luftwechselrate (n₅₀-Wert) über dem zulässigen Grenzwert liegt. In diesem Fall gilt die Gebäudehülle als nicht ausreichend luftdicht – was zu Energieverlusten, Zugerscheinungen oder Feuchteschäden führen kann. Besonders kritisch ist das bei Förderprojekten oder Effizienzhäusern: Hier kann ein nicht bestandener Test dazu führen, dass Fördergelder nicht ausgezahlt oder Energieausweise nicht anerkannt werden. In der Praxis erfolgt nach einem nicht bestandenen Test meist eine gezielte Leckageortung, um undichte Stellen zu finden und zu beheben. Anschließend wird die Messung wiederholt.
Ein Blower-Door-Test kann nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei bestehenden Gebäuden sinnvoll durchgeführt werden. Besonders bei Sanierungen, energetischen Modernisierungen oder dem Verdacht auf Undichtigkeiten bietet der Test wertvolle Erkenntnisse über den Zustand der Gebäudehülle. Auch im Altbau lassen sich Leckagen an Fenstern, Türen, Dachanschlüssen oder im Bereich von Installationsdurchführungen aufdecken. Die Messergebnisse helfen dabei, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftdichtheit zu planen und spätere Energieverluste oder Bauschäden zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude dicht verschließbar und zugänglich ist.