SiGeKo / Sicherheits- und Gesundheits­koordination

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Der Begriff stammt aus der Baustellenverordnung (BaustellV) und bezeichnet eine Person, die bei bestimmten Bauvorhaben dafür zuständig ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle systematisch zu koordinieren. Ein Sicherheitsko ist nicht nur ein regulatorisches Häkchen, sondern ein risikomindernder Faktor in Bezug auf Unfälle, Haftung und Bauablaufstörungen. In Projekten mit mehreren Schnittstellen (z. B. GU-Projekte, Industriebau, Großprojekte) ist der Koordinator operativ essenziell.

Wann ist ein SiGeKo Pflicht?

  • Nicht die Größe des Projekts ist entscheidend, sondern Anzahl der Arbeitgeber, Dauer, Personalaufwand und Gefährdungspotenzial
  • Bei größeren Baustellen, insbesondere wenn mehrere Arbeitgeber tätig sind.

  • Wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind.

  • Wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage übersteigt.

Welche Aufgaben hat ein Koordinator?

  • Erstellung und Pflege des SiGe-Plans: Dokumentation aller relevanten Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.

  • Vorankündigung an die Behörde: Bei bestimmten Projekten Pflicht (§ 2 BaustellV).

  • Koordination verschiedener Gewerke: Sicherstellen, dass gleichzeitig oder nacheinander arbeitende Unternehmen keine Sicherheitsrisiken verursachen.

  • Überwachung der Einhaltung von Schutzmaßnahmen.

"Der SiGeKo koordiniert alle Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen auf Baustellen mit mehreren Unternehmen."
Christoph Dannigkeit
Christoph Dannigkeit
dannING Bauphysik

Welche Unterlagen benötigen wir für Ihr Angebot?

  • Projektbeschreibung / Bauvorhaben (Art, Umfang, Zielsetzung).

  • Angaben zur Bauherrschaft inkl. Ansprechpartner.

  • Voraussichtliche Bauzeit (Start- und Endtermin, Bauzeitenplan).

  • Übersichtspläne, Lageplan, Grundrisse (für Baustellenlogistik, Sicherheitsabstände).

  • Hinweise auf besondere Gefahren (z. B. Höhenarbeiten, Absturzgefahr).

  • Einschätzung, ob gleichzeitiges Arbeiten mehrerer Unternehmen geplant ist.

Je klarer die Projektstruktur, je früher die Informationen vorliegen, desto präziser und wirtschaftlicher kann das Angebot für die SiGeKo-Leistungen kalkuliert werden.

Unsere ausgebildeten Koordinatoren auf Baustellen

Hendrik Aufermann

Hendrik Aufermann

B.Eng
Christoph Dannigkeit

Christoph Dannigkeit

Dipl.-Ing.(FH)

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0441 21213380

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?

Sobald mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind (§ 3 BaustellV).
Zusätzlich bei:

  • >30 Arbeitstage und >20 Beschäftigte gleichzeitig

  • >500 Personentage Gesamtaufwand

Wer ist für die Bestellung des SiGeKo verantwortlich?

Der Bauherr er trägt die gesetzliche Verantwortung zur Bestellung (§ 3 Abs. 1 BaustellV).

Wann muss der SiGeKo bestellt werden?

Frühzeitig in der Planungsphase, idealerweise vor Beginn der Ausschreibung, damit der SiGe-Plan rechtzeitig erstellt werden kann.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender SiGeKo-Bestellung?

Bußgelder, Baustopp, Haftung bei Unfällen, sowohl für Bauherr als auch Projektbeteiligte (Zivil- und Strafrecht möglich).

Wie hoch sind die Kosten für einen SiGeKo?

Hängt vom Leistungsumfang ab (Planung, Bauphase, Begehungen). In der Praxis ca. 0,3–1 % der Baukosten als grober Richtwert.

Welche Qualifikation muss ein SiGeKo haben?

Technische Ausbildung (z. B. Bauingenieur), einschlägige Baustellenerfahrung und eine anerkannte SiGeKo-Weiterbildung gemäß RAB 30.

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