Feuchteschutz - Hygrothermische Simulation mit WUFI

Nach der DIN 4108-3 kann das Glaser-Verfahren, eine vereinfachte Diffusionsbilanz, angewandt werden, um nachzuweisen ob und wie viel Tauwasser im Winter anfällt und nachfolgend in den Sommermonaten aus einem Bauteil verdampft. In bestimmten Fällen stößt das Verfahren jedoch an seine Grenzen, sodass Tauwasser im Bauteil anfällt und in den Sommermonaten nicht ausreichend viel verdampft.

Feuschteschutz u wert net1
Darstellung 2D-Finite-Elemente-Verfahren von ubakus.de
Feuschteschutz u wert net2
saniertes Flachdach mit Überdämmung und Abklebung

Eine Hygrothermische Simulation kann Klarheit in der Nachweisführung liefern. Mithilfe der Simulationssoftware „WUFI“, des Fraunhofer IBP, können weitere Faktoren detaillierter Berücksichtigung finden, wie z.B. Klimadaten, Verschattung, Einbaufeuchten, unterschiedliche Luftwechsel. Eine Hygrothermische Berechnung fundiert auf der realen Grundlage, dass bei einem höheren Feuchtegehalt auch Wärmeverluste steigen, aber auch die Temperaturverhältnisse des Bauteils den Feuchtetransport beeinflussen.

Aufgrund hoher Abweichung im Realfall haben bestimmte Bauteile Einzug in die Normierung gefunden, bei denen es ausschließlich einer Simulation bedarf und das Glaser-Verfahren keine Aussagen zum Feuchteschutz liefert. Dies gilt unter anderem für:

  • Erdberührte Bauteile
  • Kellerdecken
  • Innendämmung von Außenwänden
  • Holzdächer ohne Hinterlüftung und Dämmebene in Sparren- / Balkenebene
  • Gründächer und Kiesdächer

Zusätzliche Anwendungsfälle fallen z.B. bei einer Bewertung des Schlagregens, des Schimmelpilzrisikos, aber auch infolge der Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen oder nachträglicher Installation einer Photovoltaikanlage an.

In der Nachweisführung wird die Bauteilnutzung über mehrere Jahre simuliert, ein Diagramm über das Austrocknungsverhalten erstellt, und anschließend ausgewertet. Erkennbar ist ein kurvenförmiger Verlauf. Dieser stellt ebenfalls die Auffeuchtung in den Wintermonaten dar, und das Abtrocknen im Sommer. Materialgrenzwerte dürfen nachfolgen nicht überschritten werden.